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Art. 23 Verordnung über Produktion und Vermarktung in der Landwirtschaft (PVLV) - Fachkommission für Obst und Beeren

Allgemeine Direktzahlungen und Ökobeiträge
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Art. 23 Verordnung über Produktion und Vermarktung in der Landwirtschaft (PVLV) · Fachkommission für Obst und Beeren

Das LANAT wählt eine Fachkommission für Obst und Beeren von höchstens sieben Mitgliedern als beratendes Organ.

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