910.111
PVLVOPCA
CH-BE
Art. 23 Verordnung über Produktion und Vermarktung in der Landwirtschaft (PVLV) - Fachkommission für Obst und Beeren
Allgemeine Direktzahlungen und Ökobeiträge
Art. 23 Verordnung über Produktion und Vermarktung in der Landwirtschaft (PVLV) · Fachkommission für Obst und Beeren
Das LANAT wählt eine Fachkommission für Obst und Beeren von höchstens sieben Mitgliedern als beratendes Organ.