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Art. 17a Verordnung über Produktion und Vermarktung in der Landwirtschaft (PVLV) - Ausbildungsbeiträge

Tierproduktion
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Art. 17a Verordnung über Produktion und Vermarktung in der Landwirtschaft (PVLV) · Ausbildungsbeiträge

1. An die Ausbildung junger Schweizer Pferde kann ein Beitrag von höchstens 300 Franken je Tier gewährt werden.

2. Die Beiträge werden gestützt auf die Anzahl Ausbildungstage oder eine abgelegte Ausbildungsprüfung ausgerichtet.

3. Das LANAT erlässt nach Anhörung des Bernischen Pferdezuchtverbandes verwaltungsinterne Weisungen über

a) die Bemessung des Ausbildungsbeitrags,

b) die Anforderungen an die Ausbildung und die Prüfungen,

c) das Gesuchs- und Abrechnungswesen.

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