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Art. 11 Kantonale Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (KIHV) - Aufhebung eines Erlasses

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Art. 11 Kantonale Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (KIHV) · Aufhebung eines Erlasses

1. Die Verordnung vom 5. November 1997 zum Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete (BSG 901.311) wird aufgehoben.

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