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Art. 10 Kantonales Gesetz über Investitionshilfe für Berggebiete (KIHG) - Aufhebung bisherigen Rechts

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Art. 10 Kantonales Gesetz über Investitionshilfe für Berggebiete (KIHG) · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Einführungsgesetz vom 6. Mai 1975 zum Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete wird aufgehoben.

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