901.41
BMBGLPMB
CH-BE
Art. 1 Gesetz über die Beteiligung an der Messepark Bern AG (BMBG) - Gegenstand
Art. 1 Gesetz über die Beteiligung an der Messepark Bern AG (BMBG) · Gegenstand
1. Dieses Gesetz bildet die Grundlage für eine Beteiligung des Kantons an der Messepark Bern AG.
2. Die Beteiligung hat zum Zweck, Betrieb, Erhaltung, Erweiterung und Verbesserung der Infrastruktur des Messeplatzes Bern zu unterstützen.