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Art. 6 Kantonale Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie im Jahr 2022 (Kantonale Härtefallverordnung 2022) - Formelle Voraussetzungen

Anforderungen an die Unternehmen
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Art. 6 Kantonale Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie im Jahr 2022 (Kantonale Härtefallverordnung 2022) · Formelle Voraussetzungen

1. Das Unternehmen hat nachzuweisen, dass es

a) die Rechtsform eines Einzelunternehmens, einer Personengesellschaft oder einer juristischen Person hat,

b) seinen Hauptsitz am 1. Oktober 2020 im Kanton hatte,

c) über eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID-Nummer) verfügt,

d) vor dem 1. Oktober 2020 gegründet worden und, sofern rechtlich zulässig, im Handelsregister eingetragen ist.

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