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Art. 14 Kantonale Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie im Jahr 2022 (Kantonale Härtefallverordnung 2022) - Gesuchseinreichung

Zuständigkeiten und Vollzug
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Art. 14 Kantonale Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie im Jahr 2022 (Kantonale Härtefallverordnung 2022) · Gesuchseinreichung

1. Das gesuchstellende Unternehmen hat sein Gesuch elektronisch auf dem von der zuständigen Stelle vorgegebenen Verfahrensweg einzureichen.

2. Gesuche für die Phase 1 sind bis zum 30. Juni 2022 einzureichen. Massgebend ist das Datum der elektronischen Empfangsbestätigung.

3. Gesuche für die Phase 2 sind bis zum 30. September 2022 einzureichen. Massgebend ist das Datum der elektronischen Empfangsbestätigung.

4. Auf verspätete Gesuche wird nicht eingetreten.

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