901.113
CH-BE
Art. 14 Kantonale Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie im Jahr 2022 (Kantonale Härtefallverordnung 2022) - Gesuchseinreichung
Zuständigkeiten und Vollzug
Art. 14 Kantonale Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie im Jahr 2022 (Kantonale Härtefallverordnung 2022) · Gesuchseinreichung
1. Das gesuchstellende Unternehmen hat sein Gesuch elektronisch auf dem von der zuständigen Stelle vorgegebenen Verfahrensweg einzureichen.
2. Gesuche für die Phase 1 sind bis zum 30. Juni 2022 einzureichen. Massgebend ist das Datum der elektronischen Empfangsbestätigung.
3. Gesuche für die Phase 2 sind bis zum 30. September 2022 einzureichen. Massgebend ist das Datum der elektronischen Empfangsbestätigung.
4. Auf verspätete Gesuche wird nicht eingetreten.
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Zweck
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