Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
901.113 CH-BE

Art. 13 Kantonale Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie im Jahr 2022 (Kantonale Härtefallverordnung 2022) - Einzufordernde Belege für grosse Unternehmen

Form, Bemesssung und Höchstgrenzen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 13 Kantonale Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie im Jahr 2022 (Kantonale Härtefallverordnung 2022) · Einzufordernde Belege für grosse Unternehmen

1. Grosse Unternehmen müssen die folgenden Belege einreichen

a Handelsregisterauszug,

b Betreibungsregisterauszug,

c Jahresrechnungen, umfassend Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang, für die Jahre 2018, 2019, 2020 und, soweit vorhanden, 2021,

d vollständige Spartenaufteilung, falls ein Antrag gemäss Artikel 4 gestellt wird.

2. Unterliegen sie der Revisionspflicht, so müssen die revidierten Fassungen der Jahresrechnungen eingereicht werden.

← Art. 12 Kantonale Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie im Jahr 2022 (Kantonale Härtefallverordnung 2022) Zweck Art. 14 Kantonale Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie im Jahr 2022 (Kantonale Härtefallverordnung 2022) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →