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CH-BE
Art. 13 Kantonale Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie im Jahr 2022 (Kantonale Härtefallverordnung 2022) - Einzufordernde Belege für grosse Unternehmen
Form, Bemesssung und Höchstgrenzen
Art. 13 Kantonale Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie im Jahr 2022 (Kantonale Härtefallverordnung 2022) · Einzufordernde Belege für grosse Unternehmen
1. Grosse Unternehmen müssen die folgenden Belege einreichen
a Handelsregisterauszug,
b Betreibungsregisterauszug,
c Jahresrechnungen, umfassend Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang, für die Jahre 2018, 2019, 2020 und, soweit vorhanden, 2021,
d vollständige Spartenaufteilung, falls ein Antrag gemäss Artikel 4 gestellt wird.
2. Unterliegen sie der Revisionspflicht, so müssen die revidierten Fassungen der Jahresrechnungen eingereicht werden.
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Zweck
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