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Art. 1 Kantonale Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie im Jahr 2022 (Kantonale Härtefallverordnung 2022) - Zweck

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Art. 1 Kantonale Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie im Jahr 2022 (Kantonale Härtefallverordnung 2022) · Zweck

1. Diese Verordnung regelt die Beteiligung des Kantons an den Härtefallmassnahmen des Bundes für Unternehmen im Zeitraum vom 1. Dezember 2021 bis 30. Juni 2022 sowie den Vollzug.

2. Sie konkretisiert die Anforderungen an die Unternehmen und den Umfang der Unterstützung.

Zweck Art. 2 Kantonale Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie im Jahr 2022 (Kantonale Härtefallverordnung 2022) →

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