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Art. 19 Wirtschaftsförderungsgesetz (WFG) - Aufhebung von Erlassen

Vollzug, Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 19 Wirtschaftsförderungsgesetz (WFG) · Aufhebung von Erlassen

1. Folgende Erlasse und Beschlüsse werden aufgehoben

1. Gesetz vom 12. Dezember 1971 über die Förderung der Wirtschaft,

2. Dekret vom 15. September 1971 über die Organisation der Wirtschaftsförderung,

3. Grossratsbeschluss vom 8. November 1972 betreffend den Fonds zur Förderung der Wirtschaft und

4. Grossratsbeschluss vom 8. Februar 1979 betreffend die Erhöhung des Fonds für Landerwerb und -erschliessung.

2. Der Grossratsbeschluss vom 8. November 1972 betreffend die Gesellschaft zur Förderung der bernischen Wirtschaft wird mit der Auflösung der Gesellschaft aufgehoben.

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