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873.111.2 CH-BE

Art. 6 Prämientarif der Gebäudeversicherung - Selbstbehalt

Besondere Bestimmungen
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Art. 6 Prämientarif der Gebäudeversicherung · Selbstbehalt

1. Dem nachfolgenden Tarif (Anhänge 1 bis 10) liegt der ordentliche GVB-Selbstbehalt zugrunde. Dieser beträgt pro Objekt und Ereignis für Elementarschäden zehn Prozent der Schadensumme, jedoch minimal 100 Franken, maximal 1000 Franken. Für Feuerschäden wird kein Selbstbehalt erhoben.

2. Sofern weiter gehende Selbstbehalte gewünscht werden, wird auf der entsprechenden Bruttoprämie des Gebäudes ein Rabatt gemäss Anhang 7 gewährt.

3. Aus wichtigen Gründen, namentlich infolge hoher Schadenbelastung oder Schadenfrequenz, kann die GVB höhere Selbstbehalte verfügen.

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