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Art. 5 Prämientarif der Gebäudeversicherung - Bauzeitversicherung

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 5 Prämientarif der Gebäudeversicherung · Bauzeitversicherung

1. Für die Bauzeitversicherung werden 2/3 des Prämiensatzes berücksichtigt. Als Basis für die Prämienberechnung dient die Bausumme (Anhang 6).

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