873.111.2
CH-BE
Art. 2 Prämientarif der Gebäudeversicherung - Prämiensatz und Prämienzuschlag
Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Prämientarif der Gebäudeversicherung · Prämiensatz und Prämienzuschlag
1. Für jedes Gebäude wird ein Prämiensatz für die Feuer- und Elementarschadenversicherung angewendet, der sich nach der Bauart und der Kategorie des Gebäudes richtet.
2. Ist ein Gebäude einer erhöhten Schadengefahr ausgesetzt, so wird überdies ein Prämienzuschlag erhoben. Wirkt sich die erhöhte Schadengefahr auf Nachbargebäude aus, so ist der Prämienzuschlag auch für diese zu entrichten.