Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
871.111 FFVOPFSP CH-BE

Art. 40 Feuerschutz- und Feuerwehrverordnung (FFV) - Ausserhalb des Versorgungsgebietes 1. Sicherstellung

Löschwasserversorgung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (50 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 40 Feuerschutz- und Feuerwehrverordnung (FFV) · Ausserhalb des Versorgungsgebietes 1. Sicherstellung

1. Ausserhalb des Versorgungsgebietes der öffentlichen Wasserversorgung ist der Löschschutz mit gut erhaltenen und stets betriebsbereiten Anlagen sicherzustellen durch

a) die Mehrdimensionierung der Trink- und Brauchwasserversorgung auf die Bedürfnisse des Hydrantenlöschschutzes,

b) die Erstellung von netzunabhängigen Löschwassereinrichtungen,

c) **\*** ...

2. Die Gemeinde bestimmt im Einzelfall die zu treffenden Massnahmen nach Rücksprache mit der zuständigen Feuerwehrorganisation und dem Amt für Wasser und Abfall.

← Art. 39 Feuerschutz- und Feuerwehrverordnung (FFV) Geltungsbereich Art. 41 Feuerschutz- und Feuerwehrverordnung (FFV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →