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871.111 FFVOPFSP CH-BE

Art. 25a Feuerschutz- und Feuerwehrverordnung (FFV) - Abschluss, Inhalt

Reinigung und Kontrolle von Feuerungs- und Abgasanlagen - Leistungsvereinbarung
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Art. 25a Feuerschutz- und Feuerwehrverordnung (FFV) · Abschluss, Inhalt

Die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion schliesst mit der GVB eine Leistungsvereinbarung über die Aufgabenerfüllung gemäss Artikel 41 FFG sowie deren Abgeltung ab.

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