871.111
FFVOPFSP
CH-BE
Art. 25 Feuerschutz- und Feuerwehrverordnung (FFV) - Reinigungs- und Mängelkontrollen
Reinigung und Kontrolle von Feuerungs- und Abgasanlagen - Reinigung von Feuerungs- und Abgasanlagen
Art. 25 Feuerschutz- und Feuerwehrverordnung (FFV) · Reinigungs- und Mängelkontrollen
1. Jede Kaminfegermeisterin oder jeder Kaminfegermeister führt
a) eine Reinigungskontrolle über alle durch dessen Betrieb gereinigte Feuerungs- und Abgasanlagen und
b) je Gemeinde eine Kontrolle über durch dessen Betrieb festgestellte Mängel.
2. Die GVB erlässt Weisungen zur Qualitätssicherung und kontrolliert deren Umsetzung.
3. ...