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871.111 FFVOPFSP CH-BE

Art. 25 Feuerschutz- und Feuerwehrverordnung (FFV) - Reinigungs- und Mängelkontrollen

Reinigung und Kontrolle von Feuerungs- und Abgasanlagen - Reinigung von Feuerungs- und Abgasanlagen
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Art. 25 Feuerschutz- und Feuerwehrverordnung (FFV) · Reinigungs- und Mängelkontrollen

1. Jede Kaminfegermeisterin oder jeder Kaminfegermeister führt

a) eine Reinigungskontrolle über alle durch dessen Betrieb gereinigte Feuerungs- und Abgasanlagen und

b) je Gemeinde eine Kontrolle über durch dessen Betrieb festgestellte Mängel.

2. Die GVB erlässt Weisungen zur Qualitätssicherung und kontrolliert deren Umsetzung.

3. ...

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