Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
871.11 FFGLPFSP CH-BE

Art. 5 Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz (FFG) - Feuerschutzaufgaben

Feuerschadenverhütung - Durchführung des Feuerschutzes
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (55 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 5 Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz (FFG) · Feuerschutzaufgaben

1. Der Feuerschutz umfasst insbesondere die folgenden Aufgaben

a Festlegen feuerschutztechnischer Auflagen im Rahmen von Baubewilligungs-, Plangenehmigungs- sowie Betriebs- und Gewerbebewilligungsverfahren,

b periodische, feuerschutztechnische Kontrollen bestehender Gebäude, Anlagen und Einrichtungen,

c * Reinigung und Kontrolle von Feuerungs- und Abgasanlagen,

d Ausbildung der Vollzugsorgane und

e Information der Öffentlichkeit über den Feuerschutz.

← Art. 4 Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz (FFG) Zweck Art. 6 Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz (FFG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →