871.11
FFGLPFSP
CH-BE
Art. 5 Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz (FFG) - Feuerschutzaufgaben
Feuerschadenverhütung - Durchführung des Feuerschutzes
Art. 5 Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz (FFG) · Feuerschutzaufgaben
1. Der Feuerschutz umfasst insbesondere die folgenden Aufgaben
a Festlegen feuerschutztechnischer Auflagen im Rahmen von Baubewilligungs-, Plangenehmigungs- sowie Betriebs- und Gewerbebewilligungsverfahren,
b periodische, feuerschutztechnische Kontrollen bestehender Gebäude, Anlagen und Einrichtungen,
c * Reinigung und Kontrolle von Feuerungs- und Abgasanlagen,
d Ausbildung der Vollzugsorgane und
e Information der Öffentlichkeit über den Feuerschutz.