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862.71 IVSECIIS CH-BE

Art. 6 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE)

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Art. 6 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE)

1. Die Mitgliedschaft des Kantons Bern bei der Interkantonalen Heimvereinbarung (IHV) vom 2. Februar 1984 wird auf Ende 2004 gekündigt.

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