862.71
IVSECIIS
CH-BE
Art. 5 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE)
Art. 5 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE)
1. Die auf Grund von Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe g der Vereinbarung vom Vorstand der Vereinbarungskonferenz zu erlassenden Richtlinien werden auf Meldung der GSI hin in der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung in der Form eines Verweises veröffentlicht.