862.71
IVSECIIS
CH-BE
Art. 3 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE)
Art. 3 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE)
1. Das Amt für Integration und Soziales der GSI ist Verbindungsstelle nach Artikel 10 der Vereinbarung.