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862.71 IVSECIIS CH-BE

Art. 3 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE)

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Art. 3 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE)

1. Das Amt für Integration und Soziales der GSI ist Verbindungsstelle nach Artikel 10 der Vereinbarung.

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