862.71
IVSECIIS
CH-BE
Art. 2 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE)
Art. 2 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE)
Der Beitritt erfolgt für alle Bereiche gemäss Artikel 2 Absatz 1 der Vereinbarung.