Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
862.71-1 CH-BE

Art. 43 Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) - 2. Liste

Schluss- und Übergangsbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (50 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 43 Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) · 2. Liste

1. Die Liste der Heime und Einrichtungen gemäss Artikel 8 der IHV wird für die Beitrittskantone in die Liste der Einrichtungen gemäss Artikel 31 und 32 IVSE überführt.

2. Die Vereinbarungskantone reichen innerhalb von sechs Monaten nach dem Beitritt ihre gemäss Artikel 2 und 23 angepasste und bereinigte Liste der Einrichtungen dem Sekretariat der SODK ein.

← Art. 42 Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) Zweck

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →