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862.71-1 CH-BE

Art. 32 Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) - 2. Liste

Einrichtungen
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Art. 32 Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) · 2. Liste

Das Zentralsekretariat der SODK führt eine Liste der Einrichtungen beziehungsweise derjenigen Abteilungen, welche der IVSE unterstellt sind. Es führt die Liste nach Bereichen gemäss Artikel 2 Absatz 1 sowie nach Methoden der Leistungsabgeltung gemäss Artikel 23 der IVSE.

Die Verbindungsstellen melden alle Mutationen umgehend dem Zentralsekretariat der SODK, welches diese Liste laufend nachführt.

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