862.71-1
CH-BE
Art. 32 Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) - 2. Liste
Einrichtungen
Art. 32 Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) · 2. Liste
Das Zentralsekretariat der SODK führt eine Liste der Einrichtungen beziehungsweise derjenigen Abteilungen, welche der IVSE unterstellt sind. Es führt die Liste nach Bereichen gemäss Artikel 2 Absatz 1 sowie nach Methoden der Leistungsabgeltung gemäss Artikel 23 der IVSE.
Die Verbindungsstellen melden alle Mutationen umgehend dem Zentralsekretariat der SODK, welches diese Liste laufend nachführt.