862.71-1
CH-BE
Art. 30 Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) - Regeln für den Bereich C
Leistungsabgeltung und Kostenübernahmegarantie
Art. 30 Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) · Regeln für den Bereich C
Für das Verfahren im Bereich C kann der Vorstand VK eine spezielle Richtlinie erlassen.