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862.71-1 CH-BE

Art. 17 Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) - Geschäftsführung 1. Sekretariat

Organisation
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Art. 17 Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) · Geschäftsführung 1. Sekretariat

1. Das Zentralsekretariat der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren führt die Geschäfte der IVSE, soweit nicht die Kantone dafür zuständig sind.

2. Es besorgt auch die Sekretariate der Schweizerischen Konferenz der Verbindungsstellen sowie in der Regel von Ad-hoc-Fachgruppen.

3. ...

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