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862.71-1 CH-BE

Art. 16 Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) - Rechnungsprüfungskommission

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Art. 16 Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) · Rechnungsprüfungskommission

1. Die Rechnungsprüfungskommission der SODK revidiert die Jahresrechnung der IVSE und erstattet der VK Bericht und Antrag.

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