861.112
DAFAVODAREODARS
CH-BE
Art. 7 Verordnung über die Datenbearbeitung im Asyl-, Flüchtlings- und Ausländerbereich (DAFAV) - Örtlicher Datenumfang
AFA-System - Struktur und Inhalt
Art. 7 Verordnung über die Datenbearbeitung im Asyl-, Flüchtlings- und Ausländerbereich (DAFAV) · Örtlicher Datenumfang
1. Mit dem AFA-System können die Personendaten pro Einwohnergemeinde, als Kombination verschiedener Einwohnergemeinden oder über das ganze Kantonsgebiet bereitgestellt werden.