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861.112 DAFAVODAREODARS CH-BE

Art. 7 Verordnung über die Datenbearbeitung im Asyl-, Flüchtlings- und Ausländerbereich (DAFAV) - Örtlicher Datenumfang

AFA-System - Struktur und Inhalt
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Art. 7 Verordnung über die Datenbearbeitung im Asyl-, Flüchtlings- und Ausländerbereich (DAFAV) · Örtlicher Datenumfang

1. Mit dem AFA-System können die Personendaten pro Einwohnergemeinde, als Kombination verschiedener Einwohnergemeinden oder über das ganze Kantonsgebiet bereitgestellt werden.

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