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861.111 SAFVOAAR CH-BE

Art. 54 Verordnung über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFV) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Art. 54 Verordnung über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFV) · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.

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