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861.111 SAFVOAAR CH-BE

Art. 43 Verordnung über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFV) - Nachweis in einer Unterstützungseinheit

Unterbringung - Wechsel von Kollektivunterkunft in individuelle Unterkunft
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Art. 43 Verordnung über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFV) · Nachweis in einer Unterstützungseinheit

1. Bilden mehrere Personen eine Unterstützungseinheit, müssen die Ziele nach Artikel 41 und 42 von einer erwachsenen Person erfüllt werden.

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