861.111
SAFVOAAR
CH-BE
Art. 43 Verordnung über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFV) - Nachweis in einer Unterstützungseinheit
Unterbringung - Wechsel von Kollektivunterkunft in individuelle Unterkunft
Art. 43 Verordnung über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFV) · Nachweis in einer Unterstützungseinheit
1. Bilden mehrere Personen eine Unterstützungseinheit, müssen die Ziele nach Artikel 41 und 42 von einer erwachsenen Person erfüllt werden.