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861.111 SAFVOAAR CH-BE

Art. 36 Verordnung über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFV) - Widerruf der Bewilligung

Unterbringung - Betrieb von Wohnheimen für unbegleitete Minderjährige
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Art. 36 Verordnung über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFV) · Widerruf der Bewilligung

1. Der Widerruf der Betriebsbewilligung durch das Amt für Integration und Soziales richtet sich nach Artikel 20 PAVO.

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