Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
861.111 SAFVOAAR CH-BE

Art. 11 Verordnung über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFV) - Folgen der Aufhebung des gemischten Dossiers vor Beendigung der Beiträge des Bundes

Allgemeine Bestimmungen - Geltungsbereich und Zuständigkeiten - Gemischte Dossiers (Art. 46a Abs. 2a SHG)
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (55 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 11 Verordnung über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFV) · Folgen der Aufhebung des gemischten Dossiers vor Beendigung der Beiträge des Bundes

1. Wird das gemischte Dossier vor Beendigung der Beiträge des Bundes für die zweite erwachsene Person des gemischten Dossiers aufgehoben, wechselt die Zuständigkeit für die Dossierträgerin oder den Dossierträger zur Wohnsitzgemeinde.

← Art. 10 Verordnung über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFV) Gegenstand Art. 12 Verordnung über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →