860.311
BLDVODPHAND
CH-BE
Art. 8 Direktionsverordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLDV) - Raumvorgaben
Raumprogramm und Hindernisfreiheit für anerkannte Tages- und Werkstätten - Raumprogramm für anerkannte Tages- und Werkstätten - Werkstätten
Art. 8 Direktionsverordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLDV) · Raumvorgaben
1. Die Arbeitsräume und Lager müssen für die entsprechenden Arbeiten geeignet und, unter Vorbehalt von Absatz 2, beheizt sein.
2. Ist eine Beheizung aufgrund des Arbeitsplatzes nicht möglich oder sinnvoll, muss ein beheizter Pausenraum zur Verfügung stehen.