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860.311 BLDVODPHAND CH-BE

Art. 12 Direktionsverordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLDV)

Inkrafttreten
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Art. 12 Direktionsverordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLDV)

1. Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Mai 2024 in Kraft.

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