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Art. 11 Direktionsverordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLDV)

Raumprogramm und Hindernisfreiheit für anerkannte Tages- und Werkstätten - Hindernisfreiheit
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Art. 11 Direktionsverordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLDV)

1. In Tagesstätten und Werkstätten ist grundsätzlich die Hindernisfreiheit nach der SIA-Norm 500:2009 (Hindernisfreie Bauten) zu gewährleisten.

2. Das AIS kann Abweichungen von der SIA-Norm 500:2009 gewähren, wenn sich die Abweichungen mit der Zielgruppe und dem Betriebs- und Fachkonzept vereinbaren lassen.

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