Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
860.311 BLDVODPHAND CH-BE

Art. 10 Direktionsverordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLDV)

Raumprogramm und Hindernisfreiheit für anerkannte Tages- und Werkstätten - Raumprogramm für anerkannte Tages- und Werkstätten - Ausnahmen von den Raumvorgaben
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Art. 10 Direktionsverordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLDV)

Das Amt für Integration und Soziales (AIS) kann bezüglich der Vorgaben nach Artikel 7 Absatz 2 sowie Artikel 9 Absatz 2 Abweichungen gewähren, wenn sich die Abweichungen mit der Zielgruppe und dem Betriebs- und Fachkonzept vereinbaren lassen.

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