860.311
BLDVODPHAND
CH-BE
Art. 10 Direktionsverordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLDV)
Raumprogramm und Hindernisfreiheit für anerkannte Tages- und Werkstätten - Raumprogramm für anerkannte Tages- und Werkstätten - Ausnahmen von den Raumvorgaben
Art. 10 Direktionsverordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLDV)
Das Amt für Integration und Soziales (AIS) kann bezüglich der Vorgaben nach Artikel 7 Absatz 2 sowie Artikel 9 Absatz 2 Abweichungen gewähren, wenn sich die Abweichungen mit der Zielgruppe und dem Betriebs- und Fachkonzept vereinbaren lassen.