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860.31 BLVOPHAND CH-BE

Art. 94 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Art. 94 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

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