860.31
BLVOPHAND
CH-BE
Art. 84 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) - Kategorien und Überführungsphasen der Wohnheime
Übergangsbestimmungen - Überführung - Menschen mit Behinderungen, die in Wohnheimen leben
Art. 84 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) · Kategorien und Überführungsphasen der Wohnheime
1. Wohnheime werden anhand ihrer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des BLG angebotenen Anzahl Plätze in Kategorien eingeteilt und in ihrem Leistungsvertrag festgehaltenen Überführungsphase zugeordnet.