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860.31 BLVOPHAND CH-BE

Art. 84 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) - Kategorien und Überführungsphasen der Wohnheime

Übergangsbestimmungen - Überführung - Menschen mit Behinderungen, die in Wohnheimen leben
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Art. 84 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) · Kategorien und Überführungsphasen der Wohnheime

1. Wohnheime werden anhand ihrer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des BLG angebotenen Anzahl Plätze in Kategorien eingeteilt und in ihrem Leistungsvertrag festgehaltenen Überführungsphase zugeordnet.

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