860.31
BLVOPHAND
CH-BE
Art. 78 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) - Entzug der Anerkennung
Anerkennung
Art. 78 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) · Entzug der Anerkennung
1. Fallen eine oder mehrere Anerkennungsvoraussetzungen weg oder werden Tatsachen festgestellt, aufgrund derer die Anerkennung hätte verweigert werden müssen, entzieht das AIS die Anerkennung durch Verfügung.