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860.31 BLVOPHAND CH-BE

Art. 78 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) - Entzug der Anerkennung

Anerkennung
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Art. 78 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) · Entzug der Anerkennung

1. Fallen eine oder mehrere Anerkennungsvoraussetzungen weg oder werden Tatsachen festgestellt, aufgrund derer die Anerkennung hätte verweigert werden müssen, entzieht das AIS die Anerkennung durch Verfügung.

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