860.31
BLVOPHAND
CH-BE
Art. 59 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) - Auszahlung bei nicht erbrachten Leistungen aufgrund nicht geplanter Abwesenheit von Menschen mit Behinderungen
Auszahlung - Personale Leistungen
Art. 59 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) · Auszahlung bei nicht erbrachten Leistungen aufgrund nicht geplanter Abwesenheit von Menschen mit Behinderungen
Das AIS richtet Wohnheimen, anderen betreuten kollektiven Wohnformen und Tagesstätten aufgrund einer nicht geplanten Abwesenheit der Menschen mit Behinderungen pro Abwesenheitsereignis für eine Dauer bis zu 30 Tagen Leistungen aus, die geplant gewesen sind, jedoch nicht mehr als für 180 Tage pro Jahr.
Es richtet den Menschen mit Behinderungen während höchstens drei Monaten den durchschnittlichen Betrag für die von der Assistenzperson in den letzten zwölf Monaten erbrachten Leistungen aus, wenn die Assistenzperson die Leistung nicht erbringen konnte.