860.31
BLVOPHAND
CH-BE
Art. 58 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) - Auszahlung bei effektiv erbrachten Leistungen
Auszahlung - Personale Leistungen
Art. 58 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) · Auszahlung bei effektiv erbrachten Leistungen
Das AIS richtet Menschen mit Behinderungen monatlich den Betrag für die durch Angehörige, Assistenzpersonen sowie durch gelegentliche Assistenzdienstleistende effektiv erbrachten Leistungen aus.
Es richtet den regulären Assistenzdienstleistenden, Wohnheimen, anderen betreuten kollektiven Wohnformen sowie Tagesstätten monatlich den Betrag für die effektiv erbrachten Leistungen aus.