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860.31 BLVOPHAND CH-BE

Art. 52 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV)

Finanzierung - Nicht-personale Leistungen - Tarife in anerkannten Tagesstätten
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Art. 52 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV)

1. Die Tarife der nicht-personalen Leistungen für anerkannte Tagesstätten betragen pro ganzem Präsenztag 50.90 Franken und pro halbem Präsenztag 25.45 Franken.

2. Von den Tarifen nach Absatz 1 müssen pro ganzem Präsenztag 19.15 Franken und pro halbem Präsenztag 9.60 Franken als Infrastrukturpauschale zweckgebunden verwendet und in der Buchhaltung separat verbucht werden.

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