860.31
BLVOPHAND
CH-BE
Art. 52 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV)
Finanzierung - Nicht-personale Leistungen - Tarife in anerkannten Tagesstätten
Art. 52 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV)
1. Die Tarife der nicht-personalen Leistungen für anerkannte Tagesstätten betragen pro ganzem Präsenztag 50.90 Franken und pro halbem Präsenztag 25.45 Franken.
2. Von den Tarifen nach Absatz 1 müssen pro ganzem Präsenztag 19.15 Franken und pro halbem Präsenztag 9.60 Franken als Infrastrukturpauschale zweckgebunden verwendet und in der Buchhaltung separat verbucht werden.