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860.31 BLVOPHAND CH-BE

Art. 49 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) - Nicht anerkannte Plätze in Wohnheimen

Finanzierung - Nicht-personale Leistungen - Tarife in Wohnheimen und anderen betreuten kollektiven Wohnformen - Tarife für Menschen mit Behinderungen, die jährliche Ergänzungsleistungen beziehen
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Art. 49 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) · Nicht anerkannte Plätze in Wohnheimen

1. Die Tarife für nicht-personale Leistungen für Plätze eines Wohnheims, die nicht anerkannt sind, betragen pro

a einem Drittel eines Aufenthaltstags CHF 78.80

b zwei Dritteln eines Aufenthaltstags CHF 97.60

c ganzem Aufenthaltstag CHF 116.40

d Abwesenheitstag CHF 60.00

2. Von den Tarifen nach Absatz 1 müssen jeweils 29.90 Franken als Infrastrukturpauschale zweckgebunden verwendet und in der Buchhaltung separat verbucht werden.

3. Die Tarife für nicht-personale Leistungen für Plätze eines Wohnheims, die nicht anerkannt, aber auf der Pflegeheimliste sind, betragen pro

a einem Drittel eines Aufenthaltstags CHF 146.10

b zwei Dritteln eines Aufenthaltstags CHF 158.70

c ganzem Aufenthaltstag CHF 171.25

d Abwesenheitstag CHF 133.55

4. Von den Tarifen nach Absatz 3 müssen jeweils 34.90 Franken als Infrastrukturpauschale zweckgebunden verwendet und in der Buchhaltung separat verbucht werden.

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