860.31
BLVOPHAND
CH-BE
Art. 4 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) - Kategorien personaler Leistungen
Allgemeine Bestimmungen - Definitionen und Begriffe
Art. 4 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) · Kategorien personaler Leistungen
1. A-Leistungen befähigen Menschen mit Behinderungen zur selbstbestimmten und eigenständigen Alltagsbewältigung.
2. B-Leistungen kompensieren komplexe Handlungen, die Menschen mit Behinderungen nicht eigenständig durchführen können.
3. C-Leistungen kompensieren einfache Handlungen, die Menschen mit Behinderungen nicht eigenständig durchführen können.