Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
860.31 BLVOPHAND CH-BE

Art. 4 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) - Kategorien personaler Leistungen

Allgemeine Bestimmungen - Definitionen und Begriffe
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (96 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) · Kategorien personaler Leistungen

1. A-Leistungen befähigen Menschen mit Behinderungen zur selbstbestimmten und eigenständigen Alltagsbewältigung.

2. B-Leistungen kompensieren komplexe Handlungen, die Menschen mit Behinderungen nicht eigenständig durchführen können.

3. C-Leistungen kompensieren einfache Handlungen, die Menschen mit Behinderungen nicht eigenständig durchführen können.

← Art. 3 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) Allgemeine Bestimmungen - Zuständigkeiten Art. 5 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →