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860.31 BLVOPHAND CH-BE

Art. 37 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) - Kurzfristige und vorübergehende Änderungen

Leistungsbezug - Änderungen beim Leistungsbezug
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Art. 37 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) · Kurzfristige und vorübergehende Änderungen

1. Kurzfristige und vorübergehende Änderungen des Bezugs der verfügten Kategorien personaler Leistungen müssen dem AIS elektronisch oder postalisch gemeldet werden.

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