860.31
BLVOPHAND
CH-BE
Art. 37 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) - Kurzfristige und vorübergehende Änderungen
Leistungsbezug - Änderungen beim Leistungsbezug
Art. 37 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) · Kurzfristige und vorübergehende Änderungen
1. Kurzfristige und vorübergehende Änderungen des Bezugs der verfügten Kategorien personaler Leistungen müssen dem AIS elektronisch oder postalisch gemeldet werden.