860.31
BLVOPHAND
CH-BE
Art. 33 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) - Leistungsgutsprache
Verfahren - Leistungsgutsprache
Art. 33 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) · Leistungsgutsprache
1. Die Leistungsgutsprache für den Leistungsbezug in Wohnheimen, anderen betreuten kollektiven Wohnformen und Tagesstätten beinhaltet
a) die Bedarfsstufen nach Anhang 1 und 2,
b) die Anzahl an Leistungsstunden, die von Assistenzpersonen und Assistenzdienstleistenden erbracht werden und vom AIS finanziert werden können,
c) die Anzahl an Leistungsstunden, die von Angehörigen erbracht und vom AIS finanziert werden können.
2. Die Leistungsgutsprache für den Leistungsbezug von Assistenzpersonen, Assistenzdienstleistenden und Angehörigen beinhaltet
a) die Anzahl an Leistungsstunden aufgeteilt nach den Kategorien personaler Leistungen nach Artikel 4,
b) die Anzahl an Leistungsstunden, die von Angehörigen erbracht und vom AIS finanziert werden können.