860.31
BLVOPHAND
CH-BE
Art. 32 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) - Überschreitung des maximalen Leistungsbezugs
Verfahren - Leistungsgutsprache
Art. 32 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) · Überschreitung des maximalen Leistungsbezugs
1. Ergibt die individuelle Bedarfsermittlung einen höheren Unterstützungsbedarf und entspricht dieser der Empfehlung der BPS, prüft das AIS anhand eines standardisierten Verfahrens, ob ausnahmsweise eine Überschreitung des in Artikel 31 festgelegten maximalen Leistungsbezugs verfügt wird.