860.31
BLVOPHAND
CH-BE
Art. 31 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) - Maximaler Leistungsbezug
Verfahren - Leistungsgutsprache
Art. 31 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) · Maximaler Leistungsbezug
Die Leistungsgutsprache wird grundsätzlich auf 160 bereinigte und gewichtete Leistungsstunden pro Monat begrenzt.