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860.31 BLVOPHAND CH-BE

Art. 31 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) - Maximaler Leistungsbezug

Verfahren - Leistungsgutsprache
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Art. 31 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) · Maximaler Leistungsbezug

Die Leistungsgutsprache wird grundsätzlich auf 160 bereinigte und gewichtete Leistungsstunden pro Monat begrenzt.

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