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Art. 3 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) - Unterstützungsbedarf

Allgemeine Bestimmungen - Definitionen und Begriffe
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Art. 3 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) · Unterstützungsbedarf

1. Als Unterstützungsbedarf im Sinne dieser Verordnung gilt der mit der individuellen Bedarfsermittlung erhobene individuelle behinderungsbedingte Unterstützungsbedarf.

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