860.31
BLVOPHAND
CH-BE
Art. 3 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) - Unterstützungsbedarf
Allgemeine Bestimmungen - Definitionen und Begriffe
Art. 3 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) · Unterstützungsbedarf
1. Als Unterstützungsbedarf im Sinne dieser Verordnung gilt der mit der individuellen Bedarfsermittlung erhobene individuelle behinderungsbedingte Unterstützungsbedarf.