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860.31 BLVOPHAND CH-BE

Art. 29 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) - Bedarfsstufen

Verfahren - Leistungsgutsprache
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Art. 29 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) · Bedarfsstufen

1. Das AIS ordnet die empfohlenen Leistungsstunden den Bedarfsstufen nach Anhang 1 und 2 zu.

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