860.31
BLVOPHAND
CH-BE
Art. 28 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) - Grundsatz
Verfahren - Leistungsgutsprache
Art. 28 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) · Grundsatz
1. Das AIS verfügt die Leistungsgutsprache grundsätzlich basierend auf der Empfehlung der BPS.